Satzung

Satzung

INWA NORDIC WALKING EUROPEAN CHAMPIONSCHIPS

I. ZIEL 

1. Förderung der körperlichen Aktivität und einer gesunden Lebensweise. 

2. Die Auswahl der weltbesten Athleten in der Disziplin Nordic Walking. 

3. Förderung der Idee der körperlichen Betätigung. 

II. WETTBEWERBSDATEN UND VERANSTALTUNGSORT 

• 01-03 September 2023 - Jedlińsk

III. RAHMENMINUTENPROGRAMM DES WETTBEWERBS 

Programm der Meisterschaft: 

Freitag - 01.09.2023

• 16:00 - 20:00 - Betrieb des Rennbüros 

• 19:00 - Eröffnungsfeier der Weltmeisterschaft, Einmarsch der Nationalmannschaften ins Stadion. 

Samstag - 02.09.2023. 

• 8:00 - 16:00 - Betrieb des Wettbewerbsbüros 

• 10.00 - Start 21,1 km 

• 11:00 - Start der 10 km 

• 14:00 - Start des 5-km-Laufs 

• 15:30 - Preisverleihung und Ehrungen - 10 km 

• 16:00 - Preisverleihung und Ehrungen - 21,1 km 

• 16:30 - Siegerehrung und Preise - 5 km 

Sonntag - 03.09.2023. 

• 8:00 - 9:30 - Betrieb des Rennbüros 

• 10.00 - Start der Nationalstaffeln - 4 x 5 km 

• 13:30 Uhr - Siegerehrung und Preisverleihung für die Staffeln. 

• 14:00 - Abschlussfeier 

Die Teilnehmer werden gebeten, sich 5 Minuten vor Beginn des Wettkampfs an der Startlinie aufzustellen. 

IV. ORGANISATOREN 

• Polnischer Nordic Walking Verband 

• Internationaler Verband für Nordic Walking 

V. ENTFERNUNGEN 

Die Teilnehmer treten einzeln über eine Distanz an: 

• 21,1 km 

• 10km 

• 5km 

In den Staffeln 

• 4 x 5km 

VI. WETTBEWERBSBEITRÄGE UND TEILNAHMEGEBÜHR 

1. Die Anmeldungen werden elektronisch über das Anmeldeformular auf der Website pucharnw.pl entgegengenommen. Die elektronische Anmeldung endet 4 Tage vor dem Wettbewerb. 

2. Mit der Anmeldung und der Teilnahme am Wettbewerb erklären die Teilnehmer, dass sie auf eigenes Risiko am Wettbewerb teilnehmen. 

3. die Eintragung gilt als Anerkennung der Bestimmungen des Reglements 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig und richtet sich nach der Entfernung bzw. dem Anmeldeschluss: 

ELEKTRONISCHE EINREICHUNGEN 

Einzelne Starts: 

• 20 EUR / 100 PLN - bis 30.04.2023. 

• 25 EUR / 125 PLN - bis 30.07.2023. 

• 30 EUR / 150 PLN - bis 24.08.2023. 

• 40 EUR / 200 PLN - im Wettbewerbsbüro 

In dem Paket erhält jeder Teilnehmer ein Geschenk , eine Gussmedaille und ein Regenerationsessen. 

Start in der 4er-Staffel 

• 40 EUR / 200 PLN - bis 30.04.2022. 

• 50 EUR / 250 PLN - bis 30.06.2021. 

• 60 EUR / 300 PLN - bis 20.08.2022. 

• 80 EUR / 400 PLN - im Wettbewerbsbüro 

Im Paket erhält jeder Teilnehmer ein Geschenk, ein technisches T-Shirt (für diejenigen, die sich bis zum 10.08.2023 angemeldet haben), eine Gussmedaille und eine Regenerationsmahlzeit. 

Als endgültige und vollständige elektronische Anmeldung gilt das korrekte Ausfüllen und Einreichen des Anmeldeformulars durch den Teilnehmer zusammen mit der bis spätestens 14 Tage vor dem Wettbewerbstermin gebuchten Anmeldegebühr gemäß den Tarifen und Regeln in Abschnitt 2 auf das Bankkonto des Veranstalters. 

Die einmal gezahlte Gebühr kann nicht zurückerstattet werden. Es ist möglich, das Startgeld bis zum 30.06.2022 auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen. 

6 Die Gebühr ist auf das folgende Bankkonto zu überweisen: 

Herkules All Sports Foundation 

Für Spieler aus Polen kontonummer  55 1050 1559 1000 0090 3178 8087 mit Registrierungsnummer" Name des Teilnehmers 

Für ausländische spieler kontonummer BIC/Swift INGBPLPW  PL55 1050 1559 1000 0090 3178 8087 mit Registrierungsnummer" Name des Teilnehmers

7. das Startpaket 

Einzelne Starts: 

• 2 Startnummern 

• Zeitmess-Chip 

• Wasser 0,5l 

• bar, 

• Technisches Shirt (mit vollem Aufdruck) für diejenigen, die sich bis zum 15.08.2022 bis 23.59 Uhr angemeldet und bezahlt haben. 

• Geschenke 

• eine Erinnerungsmedaille an der Ziellinie, 

• Regenerationsmahlzeit 

Das Relais startet: 

• 1 Startnummer 

• Zeitmess-Chip 

• Wasser 0,5l 

• bar, 

• Geschenke 

• eine Erinnerungsmedaille an der Ziellinie, 

• Regenerationsmahlzeit 

Die Überprüfung der Teilnehmer und die Ausgabe der Startnummern und Pakete erfolgt am Tag der Veranstaltung im Race Office. 

VII. REGELN FÜR DIE TEILNAHME 

1. Die Zeitmessung und die Bestimmung der Reihenfolge der Teilnehmer im Ziel aller Distanzen erfolgt durch ein elektronisches Messsystem oder ein Chip-System. Die offizielle Zeit ist die Nettozeit. 

2. Menschen mit Behinderungen, die einzeln antreten, werden anderen Kategorien zugeordnet. 

3. Alle Teilnehmer müssen sich im Rennbüro verifizieren lassen (mit Fotoausweis). 

4. Die am Wettbewerb teilnehmenden Personen erklären, dass sie gesund sind und keine gesundheitlichen Einwände gegen die Teilnahme an dem Wettbewerb haben. Daher muss eine Erklärung, dass keine gesundheitlichen Einwände gegen die körperliche Anstrengung bestehen, im Wettkampfbüro handschriftlich unterzeichnet werden. 

5. Bürgerinnen und Bürger aus allen Ländern der Welt können sich an dem Wettbewerb beteiligen. 

6. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, wetterangepasste Sportkleidung zu tragen. Es wird empfohlen, eigene NW-Stöcke mitzubringen. Die Verwendung von Faltstöcken erfordert vom Teilnehmer, dass er auf das korrekte Festziehen der Stockkomponenten achtet und beim Training, Aufwärmen und Wettkampf berücksichtigt, dass Faltstöcke weniger haltbar sind als einteilige Stöcke. 

7. Während des Rennens müssen alle Teilnehmer ihre Startnummer auf der Brust an ihrem Trikot befestigen. Das teilweise oder vollständige Abdecken der Startnummer oder deren Veränderung ist bei Strafe der Disqualifikation verboten. Sie dürfen nicht Ihre eigenen Startnummern verwenden. 

8. Es ist möglich, Stöcke im Wettbewerbsbüro zu mieten (die Anzahl der Stöcke ist begrenzt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Die Kaution für die Mietstangen beträgt 100 zł (25 Euro) und wird gegen Vorlage eines Dokuments mit Foto zurückerstattet. Teilnehmer, die Stöcke mieten, sollten die Empfehlungen des Herstellers lesen und die Anweisungen des Lieferanten befolgen. 

9. Die Wettkämpfer müssen beim Aufwärmen besonders auf die Sicherheit achten, damit sie nicht einen Mitspieler mit einem Stock treffen oder stechen. 

10. Bei den Märschen erfolgt die Einteilung in Altersklassen nach den folgenden Regeln: Das Geburtsjahr entscheidet über die Alterskategorie. 

11. During the opening ceremony of the championship and during the competition, the participants wear national costumes.

12. Die Teilnehmer des Marsches werden in die folgenden Alterskategorien eingeteilt: 

Altersklassen: 

Kategorien kinder (nur 5km)

• M/W 8-13 

Kategorien junior (nur 5km)

• M/W 14-17 

Kategorien Senior 

• M/W 18-34 

Kategorien Meister 

• M/W 35-39 

• M/W 40-44 

• M/W 45-49 

• M/M 50-54 

• M/M 55-59 

• M/W 60-64 

• M/W 65-69 

• M/W 70-74          M/W 70+ (10km, 21,1km)

• M/W 75-79   (nur 5km)

• M/W 80 +      (nur 5km)

Kategorien im Staffelwettbewerb 

• männlich - Männer 

• weiblich - weiblich 

• Gemischt - 2 Frauen und 2 Männer 

• die 60+-Staffel 

12. Zeitlimit für Entfernungen:

  • 21,1 - 3:30 minuten
  • 10 km - 1:45 minuten
  • 5 km - kein zeitlimit.

VIII. Preise und Werbegeschenke 

Die Ergebnisse werden am Tag des Wettbewerbs bekannt gegeben, die Preise verliehen und abgeholt. 

2. Alle weiblichen und männlichen Teilnehmer, die den Wettbewerb in der vorgeschriebenen Zeit absolvieren, erhalten eine Erinnerungsmedaille. 

Preise und Auszeichnungen 

Individuell 

• Medaillen, Pokale und Geschenke für die Plätze 1 bis 3 (Männer und Frauen). 

Altersklassen 

• für die Plätze 1 - 3 Medaillen, Geschenke 

Relais 

• Die Sieger der Plätze I-III in der Staffel erhalten in jeder Kategorie Pokale und Medaillen auf dem Siegerpodest. 

3. Abholung der Preise am Tag des Wettbewerbs. Nach diesem Datum verfallen die Preise. 

IX. ROUTE 

1. Auf der Strecke gibt es eine medizinische Versorgungsstation. Im Falle einer Verletzung eines Teilnehmers wird das Streckenpersonal benachrichtigt, das die Informationen an die Sanitätsstation weiterleitet. 

2. Auf der Strecke werden Kampfrichter sein, die die NW-Marschtechnik bewerten und bei Verstößen gegen die Kampfrichterregeln Strafen verhängen. 

3. Der Streckenplan und die Startliste liegen im Rennbüro aus. 

4. Die Strecke wird mit speziellen Markierungen und Warnbändern gekennzeichnet, die Entfernungen werden markiert. 

5. Die Verpflegungs- und Erfrischungsstellen werden mit Wasser, isotonischen Getränken und Bananen ausgestattet sein. 

X. DEPOSIT 

1. Für die Dauer des Laufs wird in einem ausgewiesenen Bereich ein Depot für die Hinterlegung von Gegenständen eingerichtet. 

2. Es dürfen nur Kleidungsstücke deponiert werden und es ist nicht gestattet, Dokumente, Wertgegenstände oder Geld in der Kaution zu hinterlassen. Die Kaution kann nur gegen Vorlage der Startnummer eingezogen werden. Falls ein Teilnehmer seine Startnummer verliert, ist der Veranstalter nicht für die Abholung der Kaution durch eine andere Person verantwortlich. 

3. Der Veranstalter haftet nicht für unbeaufsichtigt gelassene Gegenstände. 

XI. VERSICHERUNG 

1. Der Veranstalter ist haftpflichtversichert. 

2. Der Organisator bietet den Teilnehmern keine persönliche Unfallversicherung an. 

XII. SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN 

1. Die personenbezogenen Daten der Läuferinnen und Läufer werden zum Zweck der Durchführung der Veranstaltungen, der Auswahl der Gewinnerin oder des Gewinners sowie der Verleihung, Aushändigung, Abholung und Abrechnung des Preises verarbeitet. 

2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Nutzung und Verarbeitung der im Anmeldeformular enthaltenen personenbezogenen Daten einverstanden, soweit diese mit der Organisation der Veranstaltung zusammenhängen (gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) 

3. Die Verarbeitung der in Absatz 1 dieses Abschnitts genannten Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme am März umfasst auch die Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens des Teilnehmers zusammen mit seinem Geburtsjahr und dem Namen des Ortes, in dem er wohnt, in jeder Form der Veröffentlichung oder Verbreitung des Projekts. 

4. Der Teilnehmer hat das Recht auf Zugang und Berichtigung seiner persönlichen Daten. 

5. Die Angabe personenbezogener Daten und die Zustimmung zu ihrer Verarbeitung sind freiwillig, aber die Nichtangabe dieser Daten oder die fehlende Zustimmung zu ihrer Verarbeitung macht die Teilnahme am Lauf unmöglich. 

6. Fotos, Filmaufnahmen und Interviews mit Teilnehmern sowie Ergebnisse mit personenbezogenen Daten können von Presse, Rundfunk, Fernsehen und anderen Medien gemäß dem Gesetz vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Gesetzblatt 2016, Punkt 666) verwendet werden. 

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

1. Der Veranstalter sorgt für die medizinische Versorgung im Organisationsbüro sowie auf der Strecke und im Zielbereich des Rennens. 

2. Während des Rennens müssen alle Teilnehmer ihre Startnummern auf der Brust tragen. Das Verdecken der Startnummer (ganz oder teilweise) ist bei Strafe der Disqualifikation nicht erlaubt. 

3. Der Lauf findet bei jedem Wetter statt. 

4. Der Organisator stellt keine Unterkunft zur Verfügung. 

5. Die Auslegung dieser Regeln obliegt dem Laufveranstalter. 

6. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, die sich auf der Laufstrecke durch das Verschulden der Teilnehmer ereignen. 

7. In Angelegenheiten, die nicht durch das Reglement abgedeckt sind, trifft der Organisator die endgültige Entscheidung. 

8. Die Organisatoren empfehlen eine zusätzliche Unfallversicherung. 

9. Die Anmeldung zum Wettbewerb (Eintragung in die Teilnehmerliste) ist gleichbedeutend mit der Anerkennung dieses Reglements. 

10. Jeder Teilnehmer, der während der Dauer des Rennens ausscheidet, muss dies unverzüglich dem technischen Personal an der Strecke oder im Wettkampfbüro melden. 

11. Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände, die während des Sportereignisses verloren gehen. 

12. Der Veranstalter, alle mit ihm zusammenarbeitenden Personen sowie Personen, die mit der Durchführung und Organisation des Rennens in Verbindung stehen, haften gegenüber den Teilnehmern nicht für Unfälle, eventuelle Zusammenstöße, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vor, während oder nach dem Wettkampf durch Teilnehmer der Veranstaltung verursacht werden. Die Teilnehmer tragen die zivilrechtliche und gesetzliche Haftung für die verursachten Schäden. 

13. Mit der Annahme des Reglements erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahmen und Interviews mit ihm und den Ergebnissen von Presse, Funk und Fernsehen sowie für Marketingzwecke des Veranstalters und der Sponsoren des Rennens verwendet werden können. 

14. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, der Polizei, Vertreter der Stadtpolizei und Freiwillige werden bei der Sicherung der Strecke helfen. 

15. Informationen über die Veranstaltung erhalten Sie unter: biuro@pznw.org.pl. 

16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Rennen zuzulassen und ihm das Startgeld zu erstatten. 

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